AGB zum Geburtsvorbereitungskurs der Hebamme Greta Lindemeyer
Die Kursteilnehmer haben sich zu einem 12,5 stündigen Geburtsvorbereitungskurs verbindlich angemeldet. Sie verpflichten sich evtl. Fehlstunden (z.B. Urlaub, Krankheit, vorzeitige Entbindung) selbst zu bezahlen, da die Krankenkasse in diesem Fall die Gebühr nicht erstattet. Die Kosten werden auch fällig, wenn nicht an dem Kurs teilgenommen wurde.
Privatrechnung
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen – unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Die Hebamme rechnet, laut Niedersächsischer Privatgebührenordnung für Hebammen, den 2-fachen Satz der aktuellen Gebührenordnung ab. Ob dies von meiner Krankenversicherung übernommen wird, wird von der Teilnehmerin vorher in Erfahrung gebracht. Evtl. Differenzen müssen dann von mir selbst getragen werden. Bei Zahlungsverzug wird neben Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5.00 € berechnet.
Eigenanteil
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Teilnehmerin daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt, falls:
• keine gültige Mitgliedschaft der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann,
• vereinbarte Termine von der Teilnehmerin nicht eingehalten wurden oder
• Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Teilnehmerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruchgenommen hat bzw in Anspruch nehmen wird.
Partnergebühr
Für die Partner*ingebühr i.H.v. 99,- Euro erhält die Teilnehmerin vorab eine separate Rechnung, diese muss vor Kursbeginn beglichen werden.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 7 Paaren nicht erreicht werden können, behält sich die Kursleitung vor, den Kurs bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn abzusagen.