Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
AGB zum Geburtsvorbereitungskurs der Hebamme Greta Lindemeyer
Die Kursteilnehmer haben sich zu einem 12,5 stündigen Geburtsvorbereitungskurs verbindlich angemeldet. Sie verpflichten sich evtl. Fehlstunden (z.B. Urlaub, Krankheit, vorzeitige Entbindung) selbst zu bezahlen, da die Krankenkasse in diesem Fall die Gebühr nicht erstattet. Die Kosten werden auch fällig, wenn nicht an dem Kurs teilgenommen wurde.
Privatrechnung
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen – unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Die Hebamme rechnet, laut Niedersächsischer Privatgebührenordnung für Hebammen, den 2-fachen Satz der aktuellen Gebührenordnung ab. Ob dies von meiner Krankenversicherung übernommen wird, wird von der Teilnehmerin vorher in Erfahrung gebracht. Evtl. Differenzen müssen dann von mir selbst getragen werden. Bei Zahlungsverzug wird neben Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5.00 € berechnet.
Eigenanteil
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und der Teilnehmerin daher als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt, falls:
• keine gültige Mitgliedschaft der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann,
• vereinbarte Termine von der Teilnehmerin nicht eingehalten wurden oder
• Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, wird die Teilnehmerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruchgenommen hat bzw in Anspruch nehmen wird.
Partnergebühr
Für die Partner*ingebühr i.H.v. 99,- Euro erhält die Teilnehmerin vorab eine separate Rechnung, diese muss vor Kursbeginn beglichen werden.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 7 Paaren nicht erreicht werden können, behält sich die Kursleitung vor, den Kurs bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn abzusagen.